Beschwerdeverfahren
Wir möchten Ihnen Produkte und Dienstleistungen anbieten, die Ihrem Bedarf gerecht werden und den von Ihnen erwarteten Standards entsprechen. Sollten wir Ihre Erwartungen nicht erfüllen, dann teilen Sie uns dies bitte mit. Wir möchten sicherstellen, dass allfällige Vorbehalte Ihrerseits unverzüglich und angemessen ausgeräumt werden. Die Einreichung von Beschwerden ist kostenlos.
So erreichen Sie uns
Ihr Kundenberater bzw. Ihr Kundendienstbeauftragter oder deren Vorgesetzte beantworten Fragen und gehen auf von Ihnen geäusserte Vorbehalte oder Beschwerden ein. Neben routinemässigen Besprechungen können Sie Ihren Betreuer oder Kundendienstbeauftragten per E-Mail, Telefon oder auf dem Postwege kontaktieren.
Welche Angaben wir von Ihnen benötigen
Damit wir Ihre Beschwerde vollumfänglich prüfen können, benötigen wir von Ihnen folgende Angaben:
- Name der Person, welche die Beschwerde einreicht sowie deren Funktion in Zusammenhang mit dem Konto (z. B. Kontoinhaber, Kundenvertreter)
- Kontaktangaben
- Ihr Konto, Produkt und die Dienstleistung in Zusammenhang mit der Beschwerde
- Angaben zur eigentlichen Beschwerde: Tag, an dem der Sachverhalt eintrat, Grund der Beschwerde (was genau passiert ist und in welcher Weise Sie betroffen sind), sachdienliche Dokumente oder Korrespondenz und sonstige relevante Einzelheiten
Was Sie von uns erwarten können
Wir leiten alle angemessenen Schritte ein, um die Angelegenheit zu klären. Sollten wir nicht unmittelbar auf Ihre Beschwerde eingehen können, teilen wir Ihnen schriftlich mit, wann Sie mit einer Antwort rechnen können. In diesem Bescheid legen wir die Einzelheiten und das Ergebnis unserer Prüfung dar.
Auch wenn wir Rückmeldungen von Kunden grundsätzlich schätzen, können wir leider nur auf Beschwerden von Kunden und potenziellen Kunden von Deutsche Bank (Suisse) AG eingehen.
Deutsche Bank (Schweiz) AG
Schweizerischer Bankenombudsmann
Sollte Sie unsere Antwort trotz unserer Bemühungen nicht zufriedenstellen, haben Sie ebenfalls die Möglichkeit, sich an den Schweizerischen Bankenombudsmann zu wenden. Auch diese Option ist mit keinen Kosten für Sie verbunden.
Beachten Sie jedoch, dass der Ombudsmann in der Regel erst dann interveniert, wenn der Kunde der Bank zuvor Gelegenheit gegeben hat, zu dem Sachverhalt Stellung zu nehmen oder ihn im gegenseitigen Einvernehmen zu regeln. Dies setzt voraus, dass Beschwerden und Anfragen der Bank schriftlich übermittelt werden, bevor der Ombudsmann kontaktiert wird.
Der Ombudsmann ist unter folgender Adresse zu erreichen:
Swiss Banking Ombudsman
Bahnhofplatz 9
PO Box
8021 Zurich
T +41 (0)43 266 14 14
F +41 (0)43 266 14 15
http://www.bankingombudsman.ch/en/
Die entsprechenden Informationen finden Sie auch in folgenden Sprachen: